Bildungs- und Teilhabepaket
Schülerinnen und Schüler, deren Eltern Sozialleistungen empfangen, haben ein Recht auf Unterstützung. Ihre Eltern können daher Anträge auf Übernahme von Kosten aus den folgenden Bereichen stellen:
- Ausflüge, Klassenfahrten, Schullandheimaufenthalt
- Fahrkarte, Monatskarte
- Schulbedarf
- Nachhilfeunterricht
- Mittagessen in Schule (oder KiTa)
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (10 Euro pro Monat für Vereinsbeiträge, Musik- und Tanzunterricht, Volkshochschule, Pfadfinder u.v.m.)
- Kinderbetreuung
Die Eltern müssen dazu beim "Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung" einen Antrag stellen.